Zulässige Übermittlungsarten von Anbringen und Erledigungen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 532 aus 2003,
Paragraph 3
19.11.2003
Die Agrarmarkt Austria hat für Anbringen, die in einer technisch möglichen Weise übermittelt wurden und die Einzeldaten mehrerer Personen betreffen, die Anforderungen hinsichtlich Format, Satzaufbau und Übermittlungsmedium festzulegen.