Inländische Zweitwohnsitze
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 528 aus 2003,
Paragraph 3,
01.01.2004
Eine Benutzung des inländischen Wohnsitzes des unbeschränkt steuerpflichtigen (Ehe-)Partners, von dem der Abgabepflichtige nicht dauernd getrennt lebt, begründet einen zur unbeschränkten Steuerpflicht führenden Wohnsitz für den Abgabepflichtigen.