Absatz eins,Die Konzession wird für eine bestimmte, unter Bedachtnahme auf das öffentliche Interesse und die technische Lebensdauer der geplanten Seilbahn zu bemessende Zeit verliehen.
Seilbahngesetz 2003
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 2003,
BG
Paragraph 25
22.11.2003
30.11.2018
SeilbG 2003
93/01 Eisenbahn
04.12.2018
20002994
NOR40046153