Verfassungsgerichtshofgesetz 1953
Bundesgesetzblatt Nr. 85 aus 1953, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003,
Paragraph 65 a
01.01.2004
28.02.2013
Wurde das Gesetzesprüfungsverfahren auf Antrag einer Person, die unmittelbar durch die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes in ihren Rechten verletzt zu sein behauptet, eingeleitet, so sind ihr im Falle des Obsiegens die erwachsenen Prozeßkosten im Falle eines Bundesgesetzes vom Bund, im Falle eines Landesgesetzes vom betreffenden Land zu ersetzen.