Gewährung begünstigter Zollsätze (Bulgarien)
Bundesgesetzblatt Nr. 404 aus 1968,
Artikel eins
16.12.1968
Im Handelsverkehr zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien werden österreichischerseits die jeweils geltenden vertragsmäßigen (GATT-)Zollsätze und bulgarischerseits die jeweils in Geltung stehenden niedrigsten Zollsätze uneingeschränkt angewendet.