für Klagen bei Bezirks- und Landesgerichten, über die ein bedingter Zahlungsbefehl zu erlassen ist, ZPForm58a "Mahnklage" (Anlage A);
ADV-Form Verordnung 2002
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 510 aus 2002, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 506 aus 2003,
Paragraph eins
01.11.2003
31.12.2005
Formblätter
Paragraph eins, (1) Bei Eingaben an Gerichte, die Verfahren mit Hilfe von automationsunterstützter Datenverarbeitung durchzuführen haben, sind in den folgenden Fällen die in den Anlagen wiedergegebenen Formblätter zu verwenden: