Absatz einsDer Bundesminister für Justiz wird ermächtigt, durch Verordnung eine Berechnung der Entlohnung, die dem Rechtsanwalt für regelmäßig vorkommende Leistungen in einfachen und häufig wiederkehrenden Fällen gebührt, zusammenzustellen (Normalkostentarif). Dieser Tarif darf sich nur erstrecken
- Litera aim Zivilprozeß auf Versäumungsurteile,
- Litera bim Exekutionsverfahren auf Tagsatzungen zur Ablegung des Offenbarungseides,
- Litera cim Zivilprozeß und im Exekutionsverfahren auf Anträge, über die ohne mündliche Verhandlung vom Gericht entschieden wird, mit Ausnahme von Rechtsmitteln.