Absatz einsEin Kredit im Sinne des Paragraph eins, liegt nicht vor, wenn
- Ziffer einsein Geldkredit für nicht mehr als 60 Tage oder
- Ziffer 2ein Waren- oder sonstiger Kredit für nicht mehr als sechs Monate zur Verfügung gestellt wird oder
- Ziffer 3ein vor der Krise gewährter Kredit verlängert oder dessen Rückzahlung gestundet wird.