Absatz eins,Die Schutzausrüstung ist mit Streifen aus rückstrahlendem Material zu versehen und besteht aus einem Mantel, einer Jacke, einer Warnweste oder einem Regenumhang sowie einer Mütze, jeweils in den Farben weiß oder gelb.
Schulwegsicherungsverordnung
Bundesgesetzblatt Nr. 790 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 399 aus 2003,
Paragraph 4
06.09.2003