Beschaffungscontrolling-Verordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 398 aus 2003,
Anlage eins,
01.10.2003
09.10.2008
Anlage
zur Beschaffungscontrolling-Verordnung
Musterformular für die Übersichtstabelle gemäß Paragraph 5,
Anmerkung, Muster (Querformat) nicht darstellbar!)
Erläuterung zum Musterblatt:
Abrufwerte sind Istwerte; Kontraktwerte sind Sollwerte. Je haushaltsleitendes Organ wird eine Auswertung über alle Beschaffungsgruppen erstellt.
Über sämtliche haushaltsleitenden Organe wird ein Summenblatt erstellt.
Für die Auftraggeber gemäß Paragraph 3, Absatz 3, BB-GmbH-G wird ein gesondertes Berichtsblatt erstellt.
Sämtliche haushaltsleitenden Organe und Auftraggeber gemäß Paragraph 3, Absatz 3, BB-GmbH-G werden in einem Summenblatt zusammengefasst.