Kurztitel

Beschaffungscontrolling-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 398 aus 2003,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins,

Inkrafttretensdatum

01.10.2003

Außerkrafttretensdatum

09.10.2008

Text

Anlage

zur Beschaffungscontrolling-Verordnung

Musterformular für die Übersichtstabelle gemäß Paragraph 5,

Anmerkung, Muster (Querformat) nicht darstellbar!)

Erläuterung zum Musterblatt:

Abrufwerte sind Istwerte; Kontraktwerte sind Sollwerte. Je haushaltsleitendes Organ wird eine Auswertung über alle Beschaffungsgruppen erstellt.

Über sämtliche haushaltsleitenden Organe wird ein Summenblatt erstellt.

Für die Auftraggeber gemäß Paragraph 3, Absatz 3, BB-GmbH-G wird ein gesondertes Berichtsblatt erstellt.

Sämtliche haushaltsleitenden Organe und Auftraggeber gemäß Paragraph 3, Absatz 3, BB-GmbH-G werden in einem Summenblatt zusammengefasst.