Kurztitel
Beschaffungscontrolling-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 398/2003Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 398 aus 2003,
Text
Instrumente
§ 10.
Instrumente des Beschaffungscontrollings sind insbesondere:
Kennzahlen zur Darstellung der Wirtschaftlichkeit von Leistungen und der Qualität von Leistungen sowie
sofern entsprechende Daten vorhanden sind, Vergleiche mit Beschaffungsabteilungen der Bundesverwaltung und ausländischen öffentlichen Beschaffungsorganisationen.