Beschaffungscontrolling-Verordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 398 aus 2003,
Paragraph 7,
01.10.2003
Die Ermittlung der Kundenzufriedenheit hat in Form von jährlichen Umfragen bei den Dienststellen des Bundes zu erfolgen. Hiezu ist von der BB-GmbH ein Fragebogen auszuarbeiten, der der Genehmigung des Aufsichtsrates der Gesellschaft bedarf.