Kurztitel

Beschaffungscontrolling-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 398 aus 2003,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 6,

Inkrafttretensdatum

01.10.2003

Außerkrafttretensdatum

09.10.2008

Text

Messung der Prozesse

Paragraph 6, Die Messung der Prozesse umfasst:

  1. Ziffer eins
    Anzahl der von der BB-GmbH abgeschlossenen Verträge insgesamt und je Beschaffungsgruppe,
  2. Ziffer 2
    Anteil der Verträge, die mit kleineren und mittleren Unternehmungen abgeschlossen wurden,
  3. Ziffer 3
    Anzahl der geplanten Ausschreibungen,
  4. Ziffer 4
    Anzahl der anhängigen Vergabe-Rechtsmittelverfahren einschließlich der Geltendmachung daraus resultierender zivilrechtlicher Ansprüche und deren rechtskräftige Verfahrensergebnisse sowie
  5. Ziffer 5
    Anzahl der Leistungsstörungen sowie die sich aus solchen ergebenden Zivilverfahren und deren rechtskräftige Verfahrensergebnisse.