Absatz eins,Von der Erklärung zum Sperrgebiet sind ausgenommen
- Ziffer einsdie im Übersichtsplan durch eine blaue Linie gekennzeichneten Wege und Gebiete und
- Ziffer 2die im Übersichtsplan gelb gekennzeichneten Gebiete während jener Zeiten, in denen diese Gebiete bei ausreichender Schneelage für den Schitourismus genützt werden können.