Kurztitel

Sperrgebiet Lizum-Walchen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 386 aus 2003,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins,

Inkrafttretensdatum

01.10.2003

Text

Paragraph eins,

  1. Absatz einsBestimmte Gebiete im Bereich des Truppenübungsplatzes Lizum-Walchen werden, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, zum Sperrgebiet erklärt. Diese Gebiete liegen in den Gemeinden Wattenberg, Schmirn, Tux und Navis.
  2. Absatz 2Die Grenzen dieses Sperrgebietes sind in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 10 000 durch eine rote Linie gekennzeichnet.