(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1995 in Kraft und ist erstmals auf Vorsteuerbeträge anzuwenden, die in das Kalenderjahr 1995 fallen.
Schaffung eines eigenen Verfahrens für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer
BGBl. Nr. 279/1995 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 384/2003
V
Art. 2
22.08.2003
13.07.2009
32/04 Steuern vom Umsatz
21.03.2022
10004977
NOR40044666