Absatz eins,Das Musterrecht wird auf Antrag nichtig erklärt, wenn
- Ziffer einsdas Muster kein Muster im Sinne des Paragraph eins, Absatz 2, ist, oder
- Ziffer 2das Muster die Schutzvoraussetzungen des Paragraph eins, Absatz eins, erster Satz nicht erfüllt, oder
- Ziffer 3das Muster unter das Doppelschutzverbot (Paragraph 3,) fällt, oder
- Ziffer 4der Inhaber des Musterrechts keinen Anspruch auf Musterschutz (Paragraph 7,) hat.