Kurztitel

Zustimmungserklärung zum Abkommen der NATO und FYROM

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 90 aus 2003,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 10

Inkrafttretensdatum

21.06.2002

Text

TECHNISCHER ANHANG 10 Zugang zu medizinischen Einrichtungen

Das Personal des Kommandos und dessen Familienangehörige haben Zugang zu allen medizinischen und zahnmedizinischen Diensten, einschließlich Krankenhäusern, in der früheren Jugoslawischen Republik Mazedonien.