Zustimmungserklärung zum Abkommen der NATO und FYROM
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 90 aus 2003,
Anlage 10
21.06.2002
Das Personal des Kommandos und dessen Familienangehörige haben Zugang zu allen medizinischen und zahnmedizinischen Diensten, einschließlich Krankenhäusern, in der früheren Jugoslawischen Republik Mazedonien.