Zustimmungserklärung zum Abkommen der NATO und FYROM
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 90 aus 2003,
Anlage 9,
21.06.2002
Das Personal des Kommandos und dessen Familienangehörige dürfen Fahrzeuge in der früheren Jugoslawischen Republik Mazedonien lenken, vorausgesetzt, sie besitzen einen gültigen nationalen, internationalen oder militärischen Führerschein. Einem nationalen Führerschein muss immer eine beglaubigte Übersetzung beigeschlossen sein.
Nationale oder internationale Führerscheine für die Kategorie „D“ werden für Personen unter 21 nicht anerkannt. Nationale oder internationale Führerscheine für die Kategorien „B“ und „C“ werden für Personen unter 18 nicht anerkannt.
Das Personal des Kommandos und dessen Familienangehörige dürfen in der früheren Jugoslawischen Republik Mazedonien Lenkerprüfungen unter denselben Bedingungen, wie sie für Einheimische gelten, ablegen.
Ein gültiger nationaler oder internationaler Führerschein kann gemäß den nationalen Bestimmungen gegen eine durch die frühere Jugoslawische Republik Mazedonien herausgegebene Lenkerberechtigung umgetauscht werden.