Zustimmungserklärung zum Abkommen der NATO und FYROM
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 90 aus 2003,
Anlage 8
21.06.2002
Das Kommando hat in Zusammenarbeit mit den zuständigen Organen der früheren Jugoslawischen Republik Mazedonien den Schutz der Umwelt, der Kulturgüter und anderer menschlicher Werte gemäß den entsprechenden internationalen Konventionen und den dafür geltenden Gesetzen in der früheren Jugoslawischen Republik Mazedonien zu respektieren.