Kurztitel

Zustimmungserklärung zum Abkommen der NATO und FYROM

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 90 aus 2003,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 8

Inkrafttretensdatum

21.06.2002

Text

TECHNISCHER ANHANG 8 Umweltschutz und Schutz von Kulturgütern

Das Kommando hat in Zusammenarbeit mit den zuständigen Organen der früheren Jugoslawischen Republik Mazedonien den Schutz der Umwelt, der Kulturgüter und anderer menschlicher Werte gemäß den entsprechenden internationalen Konventionen und den dafür geltenden Gesetzen in der früheren Jugoslawischen Republik Mazedonien zu respektieren.