Absatz eins,Unbeschadet des Paragraph 33 b, Absatz 10 und des Paragraph 54, Absatz 3, kann der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erheben gegen
- Litera aBescheide, die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften widersprechen,
- Litera bBescheide, die zwischenstaatlichen Vereinbarungen widersprechen.