Umsatzsteuergesetz 1994 – Anhang (Binnenmarkt)
Bundesgesetzblatt Nr. 663 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 71 aus 2003,
BG
Artikel 21
21.08.2003
19.08.2005
UStG 1994
32/04 Steuern vom Umsatz
Voranmeldung und Vorauszahlung, Veranlagung
Anmerkung, Absatz 5, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 756 aus 1996,)
Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Inhalt und das Verfahren der elektronischen Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung mit Verordnung festzulegen. In der Verordnung kann vorgesehen werden, dass sich der Unternehmer einer bestimmten geeigneten öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Übermittlungsstelle zu bedienen hat; weiters kann ein vom Absatz 3, abweichender Abgabetermin bestimmt werden.
22.05.2026
10004929
NOR40044042