Absatz eins,Im Sinne des kulturpolitischen Auftrages gemäß Paragraph eins, wird der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ermächtigt, folgende Zahlungen zu leisten:
- Ziffer einsinsgesamt 70 000 Euro an die Schloss Schönbrunn Kultur- und Betriebsgesellschaft m.b.H. sowie an die Schönbrunner Tiergarten-Gesellschaft m.b.H. zur Aufbringung des Stammkapitals der Gesellschaft und
- Ziffer 2bis zu 26 Millionen Euro auf Grundlage eines von der Gesellschaft zu erstellenden Unternehmenskonzeptes und der vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit genehmigten Jahresvoranschläge, samt Investitions- und Finanzplänen nach Maßgabe der Liquiditätserfordernisse der Gesellschaft, insbesondere zur Durchführung der erforderlichen baulichen Maßnahmen.