Absatz einsDas Berufungsverfahren abschließende Erledigungen der Abgabenbehörde zweiter Instanz haben zu enthalten:
- Litera adie Namen der Parteien des Berufungsverfahrens und ihrer Vertreter,
- Litera bdie Bezeichnung des angefochtenen Bescheides,
- Litera cden Spruch,
- Litera ddie Begründung.