Absatz einsRückstellungen können nur gebildet werden für
- Ziffer einsAnwartschaften auf Abfertigungen,
- Ziffer 2laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen,
- Ziffer 3sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen.
- Ziffer 4drohende Verluste aus schwebenden Geschäften.