Absatz eins,Aufgabe der ADA ist die Erarbeitung und die Abwicklung von Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit, wobei insbesondere auf deren Wirksamkeit in den Entwicklungsländern zu achten ist. Die ADA führt ihre Aufgaben in Abstimmung mit anderen Einrichtungen, die ebenfalls entwicklungspolitische Maßnahmen setzen, durch. Die ADA hat dabei insbesondere folgende Aufgaben:
- Ziffer einsVorbereitung von Programmen und Projekten und Abschluss von Verträgen über Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen des Dreijahresprogramms (Paragraph 23,) sowie deren Abwicklung;
- Ziffer 2Unterstützung der nachhaltigen wirtschaftlichen, sozialen und umweltgerechten Entwicklung in den Entwicklungsländern unter Nutzung des österreichischen Potentials;
- Ziffer 3Mitwirkung an Projekten der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft und anderer internationaler Organisationen, insbesondere durch Akquisition internationaler Mittel und Kofinanzierungen sowie die Vermittlung der Beteiligung von Unternehmen und Entwicklungsorganisationen an Entwicklungsprojekten;
- Ziffer 4Unterstützung des Einsatzes österreichischer Entwicklungshelfer und Experten, insbesondere im Rahmen internationaler Organisationen und Einrichtungen;
- Ziffer 5Beratung des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten in allen entwicklungspolitischen Grundsatzfragen, insbesondere bei der Erstellung des Dreijahresprogramms.