(3)Absatz 3Förderungen auf Eigeninitiative von Organisationen im Sinne des § 3 Abs. 2 haben in Einklang mit den Zielen und Prinzipien des § 1 Abs. 3 und 4 zu stehen. Seitens des Förderungswerbers ist eine Eigenleistung zu erbringen. Als Förderungswerber kommen nur Organisationen im Sinne des § 3 Abs. 2 in Betracht.Förderungen auf Eigeninitiative von Organisationen im Sinne des Paragraph 3, Absatz 2, haben in Einklang mit den Zielen und Prinzipien des Paragraph eins, Absatz 3 und 4 zu stehen. Seitens des Förderungswerbers ist eine Eigenleistung zu erbringen. Als Förderungswerber kommen nur Organisationen im Sinne des Paragraph 3, Absatz 2, in Betracht.