Absatz eins,Der Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz hat unter Bedachtnahme auf den jeweiligen Stand der Wissenschaft und der Technologie zur Sicherung der Grundsätze der Hygiene im Verkehr mit Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und Zusatzstoffen nach Anhören des Ständigen Hygieneausschusses der Codexkommission durch Verordnung nähere Vorschriften
- Litera aüber die Beschaffenheit von Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und Zusatzstoffen in hygienischer Hinsicht und die Erfordernisse zur Erzielung einer solchen Beschaffenheit;
- Litera büber das Verhalten und die Bekleidung von Personen;
- Litera cüber die Beschaffenheit von Betriebsmitteln, Räumen, Verkaufsständen, Verkaufsplätzen und Märkten sowie deren Reinigung;
- Litera düber die Art der Reinigung und der Vorsorge gegen Gerüche, Verunreinigungen, Ungeziefer, Schädlinge und Verderb;
- Litera eüber die Vorgangsweise mit erkennbar verdorbenen Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und Zusatzstoffen
zu erlassen.