Kurztitel

Lebensmittelgesetz 1975

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1975, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 13 aus 2006,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 13

Inkrafttretensdatum

15.08.2003

Außerkrafttretensdatum

20.01.2006

Abkürzung

LMG 1975

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Text

Paragraph 13,

Der Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz hat, wenn das zur Sicherung einer einwandfreien Nahrung oder zum Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsschädigung oder Täuschung geboten ist, unter Bedachtnahme auf den jeweiligen Stand der Wissenschaft und der Technologie nach Anhören der Codexkommission durch Verordnung zu bestimmen, daß bestimmte Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel den Vorschriften für Zusatzstoffe unterliegen.

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2025

Gesetzesnummer

10010375

Dokumentnummer

NOR40043060