Geschirre, Geräte, Umhüllungen, Überzüge oder Umschließungen, die für die Verwendung bei Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, Zusatzstoffen oder kosmetischen Mitteln bestimmt sind;
Lebensmittelgesetz 1975
Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1975, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 13 aus 2006,
Paragraph 6
15.08.2003
20.01.2006
Gebrauchsgegenstände
Paragraph 6, Gebrauchsgegenstände sind