Kurztitel

Statistik der Geflügelproduktion

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 356 aus 2003, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 420 aus 2024,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

09.08.2003

Außerkrafttretensdatum

30.12.2025

Index

46/01 Bundesstatistikgesetz

Text

Anlage 2

Erhebung in Geflügelschlächtereien

  1. Ziffer eins
    Anzahl der geschlachteten Tiere in Stück (einschließlich Lohnschlachtungen) pro Berichtsmonat für
    Brat- und Backhühner
    Suppenhühner
    Gänse
    Enten
    Truthühner
    Perlhühner
  2. Ziffer 2
    Für jede Tierkategorie das Schlachtgewicht in Kilogramm, gegliedert nach den Herrichtungsformen pro Berichtsmonat für gerupft und entdärmt
    bratfertig mit Innereien
    bratfertig ohne Innereien
    Geflügelteile
    Fleisch ohne Knochen

Schlagworte

Brathuhn

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2025

Gesetzesnummer

20002851

Dokumentnummer

NOR40042835