Kurztitel

Statistik der Geflügelproduktion

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 356 aus 2003, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 420 aus 2024,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

09.08.2003

Außerkrafttretensdatum

30.12.2025

Index

46/01 Bundesstatistikgesetz

Text

Anlage 1

Erhebung in Geflügelbrütereien

  1. Ziffer eins
    Anzahl der eingelegten Bruteier
  2. eins Punkt eins
    pro Berichtswoche für
    Hühner, davon
    Legerassen
    Mastrassen
    gemischt verwendbare Küken
    Truthühner
    Anzahl insgesamt nach Tierkategorien
  3. eins Punkt 2
    pro Berichtsmonat für
    Hühner, davon
    Legerassen nach
    Zucht- und Vermehrungsküken
    Gebrauchsküken
    Mastrassen nach
    Zucht- und Vermehrungsküken
    Gebrauchsküken
    gemischt verwendbare Küken
    Gänse
    Enten
    Perlhühner
  4. Ziffer 2
    Anzahl der geschlüpften Küken
  5. 2 Punkt eins
    pro Berichtswoche für
    Hühner, davon
    Legerassen
    Mastrassen
    gemischt verwendbare Küken
    Truthühner
    Anzahl insgesamt nach Tierkategorien
  6. 2 Punkt 2
    pro Berichtsmonat für
    Hühner, davon für
    Legerassen nach
    Zucht- und Vermehrungsküken
    Gebrauchsküken
    Mastrassen nach
    Zucht- und Vermehrungsküken
    Gebrauchsküken
    gemischt verwendbare Küken
    Hühner (Legerassen, Mastrassen, gemischt verwendbar)
    aussortierte Hahnenküken
    Gänse
    Enten
    Perlhühner
  7. Ziffer 3
    Fassungsvermögen der Brutanlagen pro Berichtsjahr für
    Vorbrüter
    Schlupfbrüter

Schlagworte

Zuchtküken

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2025

Gesetzesnummer

20002851

Dokumentnummer

NOR40042834