Statistik der Geflügelproduktion
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 356 aus 2003, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 420 aus 2024,
römisch fünf
Paragraph 7
09.08.2003
30.12.2025
46/01 Bundesstatistikgesetz
Die Bundesanstalt hat die Erhebungsformulare einheitlich für das Bundesgebiet aufzulegen und für ihre kostenlose Zustellung an die Auskunftspflichtigen zu sorgen. Auf Verlangen sind die Erhebungsformulare auf elektronischem Wege zur Verfügung zu stellen.
03.01.2025
20002851
NOR40042830