Absatz eins,Es sind zu erheben:
- Ziffer einsdie Merkmale gemäß Paragraph 4, Ziffer eins und 2 monatlich über das vorangegangene Kalendermonat (Berichtsperiode);
- Ziffer 2die Merkmale gemäß Paragraph 4, Ziffer 3, jährlich im Monat Februar über das im Jänner vorhandene Fassungsvermögen der Brutanlagen.