Absatz eins,Eine von der Regulierungsbehörde erteilte Zuteilung erlischt durch
- Ziffer einsVerzicht,
- Ziffer 2Widerruf,
- Ziffer 3Ablauf der Zeit, für die sie erteilt wurde, sowie
- Ziffer 4Tod oder Erlöschen der Rechtspersönlichkeit des Zuteilungsinhabers, nicht aber im Fall einer gesellschaftsrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge.