Kurztitel

Gewährung begünstigter Zollsätze (Rumänien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 389 aus 1968,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.12.1968

Text

Artikel 1

Im Handelsverkehr zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien werden österreichischerseits die jeweils geltenden vertragsmäßigen GATT-Zollsätze und rumänischerseits die jeweils in Geltung stehenden niedrigsten Zollsätze uneingeschränkt angewendet.