Abkommen über die vorübergehende zollfreie Einfuhr von medizinischen, chirurgischen und Laboratoriums-Geräten
Bundesgesetzblatt Nr. 288 aus 1961,
Vertrag – Multilateral
Artikel 8,
11.01.1962
39/04 Zollabkommen
Der Generalsekretär des Europarates notifiziert den Mitgliedstaaten des Rates und den Beitrittsstaaten
(a) den Zeitpunkt, zu dem das Abkommen in Kraft tritt, und die Namen der Mitgliedstaaten, die es ohne Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet oder ratifiziert haben;
(b) die Hinterlegung von Betrittsurkunden nach Artikel 7.
09.08.2023
10003935
NOR40042294