Abkommen über die vorübergehende zollfreie Einfuhr von medizinischen, chirurgischen und Laboratoriums-Geräten
Bundesgesetzblatt Nr. 288 aus 1961,
Vertrag – Multilateral
Artikel 7,
11.01.1962
39/04 Zollabkommen
Das Ministerkomitee des Europarates kann Nichtmitgliedstaaten einladen, dem Abkommen beizutreten. Ein solcher Beitritt wird drei Monate nach dem Tage der Hinterlegung der Beitrittsurkunde beim Generalsekretär des Europarates wirksam.
09.08.2023
10003935
NOR40042293