Abkommen über die vorübergehende zollfreie Einfuhr von medizinischen, chirurgischen und Laboratoriums-Geräten
Bundesgesetzblatt Nr. 288 aus 1961,
Vertrag – Multilateral
Artikel 6,
11.01.1962
39/04 Zollabkommen
1. Dieses Abkommen tritt drei Monate nach dem Tage in Kraft, an dem es drei Mitgliedstaaten des Europarates nach Artikel 5 ohne Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet oder ratifiziert haben.
2. Für jeden Mitgliedstaat des Rates, der nachträglich das Abkommen ohne Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet oder es ratifiziert, tritt das Abkommen drei Monate nach der Unterzeichnung oder Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde in Kraft.
09.08.2023
10003935
NOR40042292