Unterzeichnung ohne Ratifikationsvorbehalt oder
Abkommen über die vorübergehende zollfreie Einfuhr von medizinischen, chirurgischen und Laboratoriums-Geräten
Bundesgesetzblatt Nr. 288 aus 1961,
Vertrag – Multilateral
Artikel 5,
11.01.1962
39/04 Zollabkommen
1. Dieses Abkommen liegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten des Europarates auf; diese können Vertragsparteien werden durch:
2. Die Ratifikationsurkunden werden beim Generalsekretär des Europarates hinterlegt.
09.08.2023
10003935
NOR40042291