Kurztitel

Bundesfinanzgesetz 2003

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 41 aus 2003,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.07.2003

Abkürzung

BFG 2003

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Beachte

zum Bezugszeitraum vergleiche Artikel römisch sechzehn

Text

Artikel römisch eins. Der als Anlage römisch eins angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2003 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Ausgaben und Einnahmen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen:

 

Allgemeiner Haushalt

Ausgleichs-haushalt

Gesamt-haushalt

 

(Beträge in Millionen Euro)

Ausgaben:

61 355,334

51 276,008

112 631,342

Einnahmen:

57 414,417

55 216,925

112 631,342

Abgang:

3 940,917

–

–

Überschuss:

–

3 940,917

–

Der Abgang des allgemeinen Haushaltes vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2003 an Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Überschreitungen gemäß Paragraph 41, Absatz 3 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1986,, sowie Artikel römisch vier bis römisch acht oder zum Ausgleich von Mindereinnahmen herangezogen werden.

Schlagworte

Ausgleichshaushalt, Gesamthaushalt

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2019

Gesetzesnummer

20002807

Dokumentnummer

NOR40042250