Kurztitel

Ausarbeitung eines Rückkehrausweises

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 69 aus 2003,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3,

Inkrafttretensdatum

28.11.2002

Text

ANHANG III

SICHERUNGEN VON RÜCKKEHRAUSWEISEN

Rückkehrausweise werden unter Einhaltung folgender Sicherheitsvorkehrungen angefertigt und ausgestellt:

  1. Ziffer eins
    Format
    geöffnet: 18 x 13 cm,
    gefaltet: 9 x 13 cm.
  2. Ziffer 2
    Papier
    Rückkehrausweise werden auf Sicherheitspapier ohne optische Aufheller (ca. 90/m2), mit einem gesetzlich geschützten Standard-Wasserzeichen “CHAIN WIRES” für den Hersteller des Ausweises, mit zwei unsichtbaren, unter UV-Licht fluoreszierenden Fasern (blau und gelb, SSI/05) und Reagenzien gegen chemische Rasur gedruckt.
  3. Ziffer 3
    Numerierungssystem
    Jeder Mitgliedstaat numeriert die Ausweise nach einem zentral geführten Numerierungssystem und fügt das Länderkennzeichen des ausstellenden Mitgliedstaats wie folgt hinzu:

Belgien

= B

- [OOOOO]

Dänemark

= DK

- [OOOOO]

Deutschland

= D

- [OOOOO]

Griechenland

= GR

- [OOOOO]

Spanien

= E

- [OOOOO]

Frankreich

= F

- [OOOOO]

Irland

= IRL 

- [OOOOO]

Italien

= I

- [OOOOO]

Luxemburg

= L

- [OOOOO]

Niederlande

= NL

- [OOOOO]

Österreich

= A

- [OOOOO]

Portugal

= P

- [OOOOO]

Finnland

= FIN

- [OOOOO]

Schweden

= S

- [OOOOO]

Vereinigtes Königreich

= UK

- [OOOOO]

Die Nummer wird auf den Seiten 1 und 4 des Ausweises im Hochdruckverfahren in schwarzen OCR-B-Schriftzeichen, die unter UV-Licht grün fluoreszieren, aufgedruckt.
  1. Ziffer 4
    Anbringen des Lichtbildes des Inhabers
    Das Lichtbild des Inhabers muß auf dem Ausweis so angebracht werden, daß ein leichtes Entfernen verhindert wird. Das Lichtbild wird entsprechend der innerstaatlichen Praxis mit einer Folie überzogen, wobei die Mitgliedstaaten die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um ein angemessenes Maß an Sicherheit für den Ausweis zu gewährleisten.
  2. Ziffer 5
    Eintragung der Personalien des Inhabers
    Die Eintragung der Personalien des Inhabers in das Ausweisformular erfolgt nach einem einheitlichen Konzept. Die Personalien werden entweder handschriftlich oder maschinenschriftlich eingetragen und mit einer Folie überzogen.
  3. Ziffer 6
    Siegel der ausstellenden Behörde
    Wird ein Rückkehrausweis ausgestellt, so wird das Siegel der ausstellenden Behörde zum Teil auf dem Dokument und zum Teil auf dem Lichtbild des Inhabers angebracht.
  4. Ziffer 7
    Zusätzliche Sicherheitsmerkmale
    Die Rückkehrausweise haben einen guillochierten Untergrunddruck in indirektem Hochdruck in vier Farben auf den Seiten, auf denen die Daten unter entsprechender Berücksichtigung des Irisdrucks eingetragen werden.
    Folgende Drucktechniken werden verwendet:
    • Strichaufzählung
      Tiefdruckverfahren, Rekto einschließlich Text auf Seite 1, latentes Bild und Mikrodruck in Reflex blue;
    • Strichaufzählung
      Offsetdruck, Rekto und Verso, in zwei Farben und Irisdruck;
    • Strichaufzählung
      1.: Text in Reflex blue;
    • Strichaufzählung
      2.: Antiscanner-Untergrund in Light blue;
    • Strichaufzählung
      3.: Guillochenuntergrunddruck mit Iris-Effekt in zwei Farben, grün und violett, von denen letztere unter UV-Licht gelb fluoresziert.
      Die verwendeten Druckfarben sind nicht kopierfähig, und jeder Versuch. Farbkopien zu machen, ergibt klar erkennbare Farbabweichungen. Darüber hinaus enthält zumindest eine Farbe fluoreszierende Stoffe. Die Druckfarben enthalten außerdem Reagenzien gegen chemische Rasur.
  5. Ziffer 8
    Druckformen
    Es werden speziell für diesen Ausweis geschaffene Druckformen für mehrfarbigen Guillochenuntergrunddruck mit integrierten Mikrozeichen verwendet.
  6. Ziffer 9
    Aufbewahrung der Blankoformulare für Rückkehrausweise
    Um die Gefahr von Fälschung möglichst gering zu halten, sorgen alle Mitgliedstaaten für eine diebstahlsichere Aufbewahrung der Blankoformulare für Rückkehrausweise.