Anerkennung akademischer Grade und Titel - Änderung (Italien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 58 aus 2003,
Artikel eins
01.04.2003
(Übersetzung)
Ministerium für
Auswärtige Angelegenheiten 270/3423
Verbalnote
Das italienische Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten entbietet der Österreichischen Botschaft seine besten Empfehlungen und beehrt sich, unter Bezugnahme auf die Ergebnisse der 16. Sitzung der Gemischten Österreichisch-Italienischen Expertenkommission, die in Rom am 2. und 3. Dezember 2002 gemäß den Artikeln 1, Absatz 2 und 13 des in Durchführung des Artikels 10 des Übereinkommens zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik zur Förderung der kulturellen Beziehungen zwischen den beiden Ländern abgeschlossenen Notenwechsels zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Italienischen Republik vom 28. Jänner 1999 über die gegenseitige Anerkennung von akademischen Titeln und Graden *1) stattgefunden hat, gemäß Artikel 16,, Absatz 2, des oben genannten Notenwechsels die von der Expertenkommission beschlossenen Änderungen mitzuteilen:
Gemäß dem in Artikel 16, Absatz 2 des Notenwechsels vom 28. Jänner 1999 vorgesehenen Verfahren treten diese Änderungen am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Empfang der Antwortnote in Kraft.
Das italienische Ministerium für Auswärtige Angelegenheit benützt die Gelegenheit, der Österreichischen Botschaft seine vorzügliche Hochachtung zu versichern.
Rom, 26. Februar 2003
Österreichische Botschaft
Via Gian Battista Pergolesi 3
00198 Rom
Anmerkung, es folgen die Anlagen 1, 2, und 3)
Österreichische Botschaft
in Italien Zl. 10.2.2/9/2003
Die Österreichische Botschaft in Rom entbietet dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten seine Empfehlungen und bestätigt die Verbalnote Zl. 270/3423 vom 26. Februar 2003 samt Anlagen 1 bis 3 empfangen zu haben, die in deutscher Übersetzung wie folgt lautet:
“Das italienische Ministerium für auswärtige Angelegenheiten ... (es folgt der Text der italienischen Eröffnungsnote in deutscher Sprache) ... zu versichern.
Rom, 26. Februar 2003
Österreichische Botschaft
Via Gian Battista Pergolesi 3
00198 Rom”
In Beantwortung der geschätzten Note beehrt sich die Österreichische Botschaft mitzuteilen, dass die österreichische Seite mit den von der Expertenkommission beschlossenen Vorschlägen einverstanden ist.
Die Österreichische Botschaft benützt auch diese Gelegenheit, dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten den Ausdruck seiner vorzüglichen Hochachtung zu erneuern.
Rom, am 27. Februar 2003
Beilagen
Ministerium
für auswärtige Angelegenheiten
Rom
... (es folgt der Text der Anlagen in deutscher Sprache)
____________________________________________________________________
*1) BGBl. III Nr. 45/2001