Meldepflicht der innergemeinschaftlichen Lieferung neuer Fahrzeuge
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 308 aus 2003,
Paragraph 5
28.06.2003
Die Verordnung ist auf die Meldung von Lieferungen anzuwenden, die in Kalendervierteljahre fallen, die nach der Kundmachung der Verordnung beginnen.