Tourismus-Nachfrage- und Akzeptanzstatistik Verordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 301 aus 2003,
römisch fünf
Paragraph 9
28.06.2003
26.01.2012
46/01 Bundesstatistikgesetz
Aus den Statistiken gemäß Paragraph 3, hat sich insbesondere die Reiseintensität nach dem Wohnsitzbundesland, Gemeindegröße, Alter, Teilnahme am Erwerbsleben, höchster abgeschlossener Schulbildung, Staatsbürgerschaft und Familienstand sowie der Anteil der Reiseziele an allen Reisen zu ergeben.
26.03.2024
20002770
NOR40041956