Kurztitel

Insolvenzordnung

Kundmachungsorgan

RGBl.Nr. 337 aus 1914, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2003,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 245

Inkrafttretensdatum

19.04.2003

Außerkrafttretensdatum

30.06.2010

Beachte

Tritt, soweit Versicherungsunternehmen betreffend, mit

19. April 2003 in Kraft. Tritt, soweit Kreditinstitute betreffend,

mit 5. Mai 2004 in Kraft vergleiche Artikel römisch sechs, Paragraph eins, Absatz 3 und 4, Bundesgesetzblatt römisch eins Nr.

35 aus 2003,).

Text

Koordination

Paragraph 245,

Wird sowohl in Österreich der Konkurs als auch in einem anderen EWR-Staat ein Liquidationsverfahren über das Vermögen eines Kreditinstitutes oder Versicherungsunternehmens mit Sitz außerhalb des EWR eröffnet, von dem in beiden EWR-Staaten Zweigstellen oder Zweigniederlassungen bestehen, so haben das österreichische Konkursgericht und der Masseverwalter ihr Vorgehen mit den ausländischen Behörden, Gerichten und Liquidatoren abzustimmen.