Absatz eins,Öffentliche Bekanntmachungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1346 aus 2000, vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren (EU-Insolvenzverordnung) sind an das Handelsgericht Wien zu richten, das die bekannt gegebenen Daten in die Insolvenzdatei aufzunehmen hat.