Absatz eins,Die Execution auf bewegliche körperliche Sachen erfolgt durch Pfändung und Verkauf derselben.
Exekutionsordnung
RGBl. Nr. 79 aus 1896, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 31 aus 2003,
Paragraph 249
01.01.2004
30.06.2011
Zweiter Titel.
Execution auf das bewegliche Vermögen.
Erste Abtheilung.
Execution auf körperliche Sachen.
Paragraph 249,