Absatz eins,Der fachspezifische und organisatorische Leiter hat nach Anhörung des medizinisch-wissenschaftlichen Leiters Personen, die den theoretischen Unterricht im Rahmen der jeweiligen Ausbildung durchführen, als Lehrkräfte zu bestellen.
Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2003,
Paragraph 6
01.04.2003