Zivilstandsurkunden – Mitteilung (Frankreich)
RGBl. Nr. 2/1893
Vertrag - Frankreich
Artikel eins
18.10.1920
49/03 Personenstand
Die vereinbarenden Regierungen verpflichten sich, einander zu den hiefür festgesetzten Terminen die Beurkundungen über Geburten, Trauungen und Todesfälle, welche auf ihrem Gebiete ausgefertigt worden sind, und Staatsangehörige des anderen vereinbarenden Theiles betreffen, mit der gehörigen Beglaubigung versehen und kostenfrei mitzutheilen.
Teil
28.04.2022
10005179
NOR40041020