Kurztitel

Zivilstandsurkunden – Mitteilung (Frankreich)

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 2/1893

Typ

Vertrag - Frankreich

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

18.10.1920

Index

49/03 Personenstand

Text

Artikel römisch eins.

Die vereinbarenden Regierungen verpflichten sich, einander zu den hiefür festgesetzten Terminen die Beurkundungen über Geburten, Trauungen und Todesfälle, welche auf ihrem Gebiete ausgefertigt worden sind, und Staatsangehörige des anderen vereinbarenden Theiles betreffen, mit der gehörigen Beglaubigung versehen und kostenfrei mitzutheilen.

Schlagworte

Teil

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2022

Gesetzesnummer

10005179

Dokumentnummer

NOR40041020